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 Glasfaser basierte Geschäftsmodelle 

Nach der TKG-Novelle: Konzepte für eine Glasfaser basierte Gebäudenetzinfrastruktur 

Praktikable Lösungen für eine gesetzeskonforme Internet- und TV-Versorgung sind möglich. Unabhängige Beratung bei den Themen Glasfaser, Gestattungsverträge und Multimedia. 

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes TKG führt zu disruptiven Veränderungen im jahrzehntelangen Verhältnis zwischen Wohnungsunternehmen und Kabelnetzbetreibern. Dazu zählen u.a. die Abschaffung des Sammelinkassos für die TV-Grundversorgung als Teil der Betriebskostenabrechnung zum 01.07.2024, die zeitlich begrenzte Umlage von reinen Infrastrukturinvestitionen in Glasfasernetze, die Kündigungsmöglichkeit von Einzelverträgen zwischen Mietern und Diensteanbietern nach zwei Jahren sowie die erzwungene Öffnung von Gebäudeverteilnetzen auch für Dritte. Die Corona-Pandemie hat außerdem gezeigt, dass die verfügbare Internetbandbreite zu einem wichtigen Vermietungskriterium geworden ist. 

Bis Mitte 2024 müssen folglich viele Entscheidungen getroffen werden: 

  • Kabelgebühren in die Kaltmiete integrieren?  

  • Glasfaser bis in die Wohnungen verlegen und wenn ja, bis wann? Und wie finanzieren? 

  • Provider/ Kabelnetzbetreiber wechseln oder Verträge mit dem bisherigen Kabelpartner neu verhandeln? 

  • Als Wohnungsunternehmen mehr als bisher selbst tun und höhere Anteile an der Wertschöpfung erzielen? 

  • Passende Telekommunikationspartner vor Ort suchen, mit denen man neue Geschäftsmodelle umsetzen kann 

„Herr im eigenen Haus“ 

Läuft ein Gestattungsvertrag mit einem Breitbandkabelanbieter - ob regulär oder zum 01.07.24 per Sonderkündigungsrecht - aus, öffnet sich für ein Wohnungsunternehmen ein Fenster von Handlungsoptionen. Diese Optionen sind deutlich größer, als das aktuell von den Kabelunternehmen oder auch den wohnungswirtschaftlichen Verbänden dargestellt wird. Ziel sollte es in jedem Fall sein, wieder "Herr im eigenen Haus" zu werden und die Gestaltungsmacht über die Kabelnetzinfrastruktur der eigenen Gebäude zurückzugewinnen. Die alten Koaxial-Netze geraten an ihre physikalischen Leistungsgrenzen, trotz aller „Turbo-Technologien“, wie z. B. die einzelnen DOCSIS-Varianten. Leistungseinbußen sind besonders in Wohnhochhäusern unvermeidbar, wo die Signale lange Kabelstrecken zurücklegen müssen. Deshalb ist Glasfaser die Netzinfrastruktur der Zukunft und wird zu einem wertbeeinflussenden Gebäudebestandteil - so wie die energetische Qualität.

 

Ein ebenso bedeutsamer Aspekt ist die Sicherung der Vermietbarkeit der Wohnungen. Hochauflösendes 4K-Fernsehen, Streaming von TV-Programmen auf mehreren Endgeräten, Homeoffice und Homeschooling treiben die Bandbreitenbedarfe in die Höhe. Wer da als Vermieter zu wenig Performance anbietet, wird schon mittelfristig Vermarktungsprobleme bekommen. 

Bausteine für eine Strategieberatung 

Connekt bietet zusammen mit dem Technologie-Berater LATUS Consulting AG aus Siegburg eine unabhängige und umfassende Begleitung in der zukünftigen Ausrichtung der Kabelnetz- und Digitalstrategie Ihres Wohnungsunternehmens. Ohne versteckte Provisionen und Kickbacks, ohne politische oder verbandliche Interessen und vor allem ohne Denkverbote. Zentrale Beratungsmodule sind:

  • Positionierungs-Workshop mit dem Ziel, einen gleichen Wissensstand im Management zu schaffen und eine gemeinsame Entwicklungsrichtung beim Kabelnetzthema zu erzeugen 

  • Analyse der vertraglichen, kaufmännischen und technischen Ausgangssituation  

  • Darstellung möglicher Rollen des Wohnungsunternehmens mit dem Ziel, hierüber ein Commitment der Unternehmensspitze herbeizuführen 

  • Betriebswirtschaftliche Kalkulation von Geschäftsmodellen und Ausbauszenarien 

  • Begleitung von Neuvertragsverhandlungen mit monetären und technischen Benchmarks, die die Angebote der Kabelnetzbetreiber überhaupt bewertbar und vergleichbar werden lassen 

  • Vorbereitung und Auswertung von Ausschreibungen  

  • Initiierung von lokalen Kooperationen und Joint Ventures, z. B. mit Stadtwerken 

  • Netz- und Ausbauplanung nach Clusterung des Wohnungsbestands und Synchronisierung mit der eigenen Modernisierungsplanung

Referenzen nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Quelle: DW Die Wohnungswirtschaft, Ausgabe 11-2023

Der Countdown für die Betriebskosten-Umlage der TV-Grundversorgung läuft


Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes trat 2021 in Kraft. Damit wird die Betriebskostenumlage der TV-Grundversorgung zum 30.06.2024 enden. Doch einige Wohnungsunternehmen haben noch keine Lösung dafür gefunden. Auch beim Thema Glasfaser sind sich viele unsicher. Was ist zu tun?

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Quelle: Zeitschrift VDIV Aktuell - Das Fachmagazin für die Immobilienverwaltung, erschienen im Heft 01-2023 

Die TKG-Novelle und ihre Folgen

Praktikable Lösungen für eine gesetzeskonforme Internet- und TV-Versorgung sind möglich.

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) trat am 1. Dezember 2021 in Kraft. Das Jahr 2022 war von der Suche nach pragmatischen Lösungen für die Medienversorgung in der Zeit danach geprägt. Die sind vor allem für Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Verwalter komplex, aber machbar. 

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Quelle: Zeitschrift netzwerkWohnen 3-2021 des vtw Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und der Zeitschrift Wohnen 4-2021 des VdW Bayern 

Zeitenwende nach der TKG-Novelle 

Praktikable Lösungen für eine gesetzeskonforme Internet- und TV-Versorgung sind möglich 

Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes trat am 01. Dezember 2021 in Kraft. Damit hat das jahrelange Ringen um die Neuausrichtung der TV- und Internetversorgung für Millionen Mieterinnen und Mieter ein Ende gefunden. Nachdem sich Wohnungswirtschaft und Kabelnetzbetreiber von dem ersten Schock erholt haben, befinden sich beide Seiten mitten in der Suche nach praktikablen Lösungen. Die sind komplex aber machbar. Und es gibt für die Wohnungswirtschaft deutlich mehr Optionen und Chancen als es die etablierten Kabelunternehmen und auch die Verbände suggerieren.

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Ihr Ansprechpartner:

        Manfred Neuhöfer 

        02137 9379131 

        m.neuhoefer@connekt-team.de 

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