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 Klimaneutrales Wohnungsunternehmen

 eine Jahrhundertaufgabe 

Die Aufgabe ist klar formuliert: Klimaneutralität für die Wohnungswirtschaft soll spätestens bis 2050 in der EU erreicht werden – und damit auch in Deutschland. Der Handlungsdruck ist also immens, zumal die deutsche Politik dieses Ziel schon fünf Jahre früher einfordert. Aber wo fängt man im Gesamtkontext sich ständig ändernder Rahmenbedingungen an? Ökonomisch ist die Aufgabe verstanden: Der Investitionsbedarf, der sich derzeit aus den Zielen, den technischen Lösungen und den zugehörigen Preisen errechnet, sprengt fast bei allen Unternehmen die Belastungsfähigkeit der Bilanz. Zudem gibt es daneben noch viele weitere Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Klimaneutralität ist somit längst keine rein operative Aufgabe mehr, schon gar nicht eine Aufgabe der „Bauabteilung“, sondern die zentrale Managementaufgabe schlechthin.

Von einer Klimastrategie lässt sich erst dann reden, wenn alle Strategiedeterminanten, Knappheitsfaktoren und Abhängigkeiten beschrieben sind. Und wenn es angesichts dieser vielen Parameter einen plausiblen, gangbaren Weg gibt.

Wer diese Analyse geleistet hat, versteht, warum wir von Jahrhundertaufgabe sprechen.

Klimastrategie

Der steinige Weg zur Klimaneutralität

Kommunale Fernwärmeplanung, ökonomische Tragfähigkeiten (Plan-Bilanzen und -GuV), eine an die Verfügbarkeit von grüner Primärenergie angepasste Portfoliostrategie, Bündelung von Know-How und technischem Sachverstand, Einschätzung des technologischen Fortschritts und Nachhaltigkeitsreporting – alles Aspekte, die im Rahmen einer Klimastrategie bedacht und angepackt werden wollen. Je nach Unternehmen mal mehr, mal weniger intensiv. Im nachfolgenden Artikel, erstmals erschienen in der Zeitschrift DW Die Wohnungswirtschaft 12-2023, zeigen wir das Zusammenspiel der vier Managementebenen, aus denen sich eine Klimastrategie gemeinhin zusammensetzt. Gefragt sind dabei vor allem Mut zu unternehmerischen Entscheidungen trotz latenter Unwägbarkeiten und Managementexzellenz.

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Regulatorische Dichte

Klimaneutrale Wohnungswirtschaft - Herzlich Willkommen im regulatorischen Dschungel

Die europäische Union strebt mit dem Green Deal an, ein klimaneutrales Europa bis 2050 zu schaffen. Neben dem Green Deal wurde auf europäischer Ebene die sogenannte Offenlegungsverordnung der EU zu Nachhaltigkeitskriterien (ESG-Verordnung) verabschiedet. Auch wurde mittlerweile die EU-Taxonomie als einheitliches Klassifizierungssystem veröffentlicht. Dessen Kriterien zielen darauf ab, inwieweit Finanzprodukte - hierzu zählen auch Immobilien - einen Beitrag zur Umsetzung der Umweltziele leisten.Um diese Klimaziele in Deutschland zu erreichen, ist es von elementarer Bedeutung, auch die Energiebilanz des Gebäudesektors in hohem Maß zu verbessern. Hinsichtlich der Wohnungswirtschaft stellt sich die Frage, welche Regelungen aktuell konkret anzuwenden sind und was die Teilbranche noch erwartet. Im Folgenden soll ein Überblick gegeben werden.

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Pressemitteilung

Umfrage zur Investitionsstrategie auf dem Weg zum klimaneutralen Wohnungsunternehmen

Essen, 07.03.2023 – „Der Neubau wird unter die Räder kommen, das zeigt unsere jüngste Branchenbefragung von 67 Wohnungsunternehmen aller Größenklassen und Rechtsformen deutlich“, sagte Peter Wallner, geschäftsführender Gesellschafter der auf die Wohnungswirtschaft spezialisierten Unternehmensberatung Connekt aus Essen. Bei den aktuellen Neubauprojekten werden bei 30 % der Antwortenden noch nicht begonnene Vorhaben gestoppt, bei 40 % wird nur noch ein Teil der aktuellen Projektpipeline realisiert. Mittelfristig, also im Hinblick auf die nächsten fünf Jahre, wird bei jedem vierten Unternehmen der Neubau komplett zum Erliegen kommen, bei 55 % wird er deutlich zurückgehen. „Jedes zweite Unternehmen führt dies auf die Fokussierung auf den klimaneutralen Bestandsumbau zurück. Beschränkte finanzielle Ressourcen und Personalkapazitäten lassen offenbar nichts anderes zu“, erklärte Wallner.

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Ergebnispräsentation...

ESG Nachhaltigkeit

Klimaneutralität, Nachhaltigkeitsberichte und ESG – eine Gesamtschau

Von der Forstwirtschaft zur Wohnungswirtschaft
Der Gedanke der Nachhaltigkeit wurde erstmals 1713 von Hans Carl von Carlowitz in Bezug auf die Forstwirtschaft aufgebracht. Danach sollte den Wäldern nur so viel Holz entnommen werden, wie sie auch allein reproduzieren können, um so den Bestand zu wahren – die Grundidee des Nachhaltigkeitsprinzips war erfunden.
Seine aktuelle politische Grundlage bekam das Thema Nachhaltigkeit durch den sogenannten Brundtland-Bericht 1987. Demnach ist Nachhaltigkeit wie folgt definiert: „Dauerhafte Entwicklung ist Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.“


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CO2 Preis

Anreizstrukturen auf dem Weg zum klimaneutralen Immobiliensektor - CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurde die CO2-Bepreisung als Maßnahme eingeführt, die darauf abzielt, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Dabei wird eine Steuer auf die Emission von Kohlenstoffdioxid (CO2) erhoben, um Unternehmen und Verbraucher dazu zu bewegen, ihre Emissionen zu verringern und auf umweltfreundlichere Alternativen umzusteigen. Die Idee der CO2-Bepreisung stammt aus der Überlegung, dass Umweltverschmutzungen externe Kosten für die Gesellschaft darstellen, die von den Emittenten nicht vollständig getragen werden. Indem man den Verursacher mit einer Steuer belegt, kann man diese Kosten internalisieren und Anreize für den Umstieg auf sauberere Energieträger setzen.

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Ihr Ansprechpartner:

        Peter Wallner

        0173 2585 732

        p.wallner@connekt-team.de 

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